Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.05.1992, Az.: 2 BvR 470/90
Kommunale Selbstverwaltung; Gebietsänderung der Gemeinde; Rückgliederung gegliederter Gemeinden; Gesetzgeberische Abwägung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 12.05.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 470/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12532
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 86, 90 - 122
- DVBl 1992, 960-965 (Volltext mit amtl. LS)
- LKV 1992, 313-314 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer)
- NJW 1993, 1319 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1993, 262-266 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1992, 866-867
Amtlicher Leitsatz
1. Es gehört zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind.
2. Bei Rück-Neugliederungsgesetzen ist im Blick auf die Rechtfertigung aus Gründen des öffentlichen Wohls in der gesetzgeberischen Abwägung insbesondere ein Vertrauen der bereits einmal neugegliederten Gemeinde wie auch der Bürger in die Beständigkeit staatlicher Organisationsmaßnahmen in Rechnung zu stellen.
3. Der Gesetzgeber muß sich über die tatsächlichen Grundlagen seiner Abwägung aufgrund verläßlicher Quellen ein eigenes Bild verschaffen.