Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.01.1984, Az.: 1 BvL 7/82
Unzulässigkeit einer Vorlage; Richterliche Beanstandung; Leistungsgewährung; Außerachtlassung einer unbeteiligten Personengruppe
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 24.01.1984
- Aktenzeichen
- 1 BvL 7/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11786
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 66, 100 - 107
- JZ 1984, 938
- NJW 1984, 1675 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Vorlage ist unzulässig, wenn der Richter in einem Rechtsstreit lediglich beanstandet, der Gesetzgeber habe eine am Verfahren nicht beteiligte Personengruppe zu Unrecht bei der Gewährung einer Leistung außer acht gelassen.