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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.01.1984, Az.: 1 BvL 7/82

Unzulässigkeit einer Vorlage; Richterliche Beanstandung; Leistungsgewährung; Außerachtlassung einer unbeteiligten Personengruppe

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.01.1984
Aktenzeichen
1 BvL 7/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11786
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 66, 100 - 107
  • JZ 1984, 938
  • NJW 1984, 1675 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Vorlage ist unzulässig, wenn der Richter in einem Rechtsstreit lediglich beanstandet, der Gesetzgeber habe eine am Verfahren nicht beteiligte Personengruppe zu Unrecht bei der Gewährung einer Leistung außer acht gelassen.