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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.01.1991, Az.: 1 BvR 41/88

Rechtliches Gehör; Prozeßkostenhilfe; Akteneinsicht durch Gegner

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.01.1991
Aktenzeichen
1 BvR 41/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12301
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1991, 2078 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1991, 869 (red. Leitsatz)
  • SGb 1991, 485 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Auffassung, im Prozeßkostenhilfeverfahren habe der Gegner des Antragstellers kein Anhörungsrecht zu den Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und auch kein Recht auf Einsicht in die diese Angaben enthaltenden Aktenteile, ist mit Art. 103 I GG vereinbar.