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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.07.1964, Az.: 1 BvR 352/64

Prüfung im Hauptsacheverfahren; Verfassungsbeschwerde; Vollstreckung des verhängten Zuchtmittels

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.07.1964
Aktenzeichen
1 BvR 352/64
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1964, 10236
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Lüneburg 26.03.1964 - 9 LNs 39/63

Fundstelle

  • BVerfGE 18, 146 - 147

Redaktioneller Leitsatz

Die Vollstreckung des verhängten Zuchtmittels wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt, wenn es zur Vermeidung eines nicht zu behebenden schweren Schadens geboten ist. Ist eine Rechtsfrage der eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren von Nöten - hier: Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen und nicht abgesandten Privatbriefen.