Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.07.1964, Az.: 1 BvR 352/64
Prüfung im Hauptsacheverfahren; Verfassungsbeschwerde; Vollstreckung des verhängten Zuchtmittels
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.07.1964
- Aktenzeichen
- 1 BvR 352/64
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1964, 10236
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Lüneburg 26.03.1964 - 9 LNs 39/63
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerfGE 18, 146 - 147
Redaktioneller Leitsatz
Die Vollstreckung des verhängten Zuchtmittels wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt, wenn es zur Vermeidung eines nicht zu behebenden schweren Schadens geboten ist. Ist eine Rechtsfrage der eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren von Nöten - hier: Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen und nicht abgesandten Privatbriefen.