Bundesfinanzhof
Beschl. v. 26.01.1977, Az.: I R 53/75
Aufwendungen; Teilnahme an Auslandsgruppenreise; Informationszweck; Betriebsausgaben; Privataufenthalt; Aufteilung der Gesamtkosten
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 26.01.1977
- Aktenzeichen
- I R 53/75
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10610
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 123, 320 - 320
- BStBl II 1978, 52
- DB 1978, 474 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 776 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Dem Großen Senat werden nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Können Aufwendungen für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken Betriebsausgaben sein, wenn mit der Reise a) programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, b) außerhalb des Gruppenprogramms ein Privataufenthalt des Steuerpflichtigen verbunden wird, wobei die Informationsreise (1 a) auch ohne diesen privaten Reiseteil (1 b) unternommen worden wäre? 2. Sind im Falle der Bejahung der Rechtsfrage zu 1 b) die Gesamtkosten der Reise in der Weise aufzuteilen, daß nur die durch den privaten Reiseteil veranlaßten Mehrkosten von der Berücksichtigung als Betriebsausgaben ausgenommen werden?