Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.10.1958, Az.: BVerwG VI B 176.57
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 27.10.1958
- Aktenzeichen
- BVerwG VI B 176.57
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1958, 11803
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
In der Verwaltungsstreitsache
hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. Oktober 1958
durch
den Senatspräsidenten Dr. Fürst und
die Bundesrichter Schmidt und Kellner
beschlossen:
Tenor:
Das Verfahren über die Zulassung der Revision wird, bis zur Erledigung des vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits - I/2 - 80/58 - ausgesetzt.
Gründe
Die Anfechtungsgegnerin hat am 30. September 1958 mitgeteilt, daß der Anfechtungskläger durch Verfügung des Präsidenten der Bundesbahndirektion vom 15. Januar 1958 wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 31. Januar 1958 in den Ruhestand versetzt worden und daß hierüber ein Verwaltungsrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen anhängig sei. Da für den Fall der Rechtskraft der streitigen Zurruhesetzungsverfügung das Rechtsschutzinteresse des Anfechtungsklägers an der Durchführung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens entfallen und seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. April 1957 - OS I 106.55 - schon wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses zurückzuweisen sein würde, war das Verfahren nach § 26 BVerwGG in Verbindung mit § 148 ZPO bis zur Erledigung des erwähnten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auszusetzen, denn hiernach hängt vom Ausgang dieses Rechtsstreits die rechtliche Beurteilung der vorliegenden Beschwerde ab.
Schmidt
Kellner