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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.08.1983, Az.: 10 RAr 1/82

Beginn der Nachfrist; Kenntnis vom Insolvenzereignis; Gebotene Sorgfalt; Ablehnung der Konkurseröffnung; Beginn der Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.08.1983
Aktenzeichen
10 RAr 1/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10905
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 55, 284 - 287
  • ZIP 1983, 1353

Amtlicher Leitsatz

1. Die Nachfrist des § 141 e I Satz 3 AFG beginnt, sobald der Arbeitnehmer bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt Kenntnis von dem Insolvenzereignis hätte haben können (Abgrenzung zu BSG v. 20.10.1977 - 12 RAr 93//76, BSGE 45, 85 = SozR 4100, § 141 e Nr. 1).

2. Ist die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden, beginnt die Ausschlußfrist des § 114 c I Satz 2 AFG ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Arbeitnehmers mit diesem Beschluß.