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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.05.1981, Az.: 4 AZR 1076/78

Eingruppierung; Betriebsratsmitbestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.05.1981
Aktenzeichen
4 AZR 1076/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 20.09.1978 - 6 Sa 1481/77

Fundstellen

  • BAGE 35, 239 - 251
  • DB 1981, 2547
  • JR 1982, 44

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Texterfasserin an einem IBM-Recorder in einem Zeitungsverlag ist Angestellte.

2. Ein Beschlußverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung hat keine präjudizielle Wirkung für den Eingruppierungsstreit des Arbeitnehmers.