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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1963, Az.: 5 AZR 234/63

Zeugin; Entscheidungserhebliche Aussage; Erneute Vernehmung; Persönlicher Eindruck der Zeugin

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1963
Aktenzeichen
5 AZR 234/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 18.03.1963 - 2 Sa 14/63

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 286 ZPO
  • PraktArbR AGG §§ 64

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Arbeitsgericht der entscheidungserheblichen Aussage einer Zeugin neben anderem auch mit der Begründung gefolgt, die Zeugin habe einen zuverlässigen und glaubwürdigen Eindruck auf das Gericht gemacht, und will das Berufungsgericht der Aussage dieser Zeugin kein Gewicht beilegen und zu einer anderen Feststellung als das Arbeitsgericht kommen, so muß es die Zeugin erneut vernehmen. Anderenfalls verschließt es sich der Erkenntnis, welches Gewicht und welche Bedeutung dem persönlichen Eindruck zukommt, den die Zeugin gemacht hat. Darin liegt eine Verletzung von ZPO § 286 Abs. 1 S. 1.