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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.02.1977, Az.: BVerwG 4 C 8/75

Kohlenhandel; Nahverkehr; Kranbetrieb; Telekräne; Nutzung; Bestandsschutz; Grundstück

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.02.1977
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 8/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Minden 27.09.1973 - 1 K 893/72
OVG Münster 03.10.1974 - XI A 1328/73

Fundstelle

  • NJW 1977, 1932

Redaktioneller Leitsatz

1. Wird einem Kohlenhandel und Nahtransport ein Kranbetrieb mit sieben schweren mobilen Kränen hinzugefügt, liegt eine Nutzungsänderung vor.

2. Für das Aufstellen und Reparieren von sieben mobilen Telekränen wird wegen der Vergrößerung, die damit verbunden ist, kein Bestandsschutz durch die Nutzung des Grundstücks für Kohlenhandel und Nahverkehr begründet.