Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 25.05.1972, Az.: 5 RKnU 25/70

Auswärtiger Staat; Versicherungsträger; Sozialrente; Unmöglichkeit der Inanspruchnahme; Durch Kriegsauswirkungen bedingte Unmöglichkeit; Rentenbewerber; Freiwillige Übersiedlung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.05.1972
Aktenzeichen
5 RKnU 25/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10863
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 34, 182 - 182
  • SozR Nr 4 zu § 1 FRG

Amtlicher Leitsatz

Zahlt der Versicherungsträger eines auswärtigen Staates die einem Deutschen (früheren Deutschen) bewilligte Sozialrente nicht in die Bundesrepublik, so handelt es sich hierbei nicht um eine durch Kriegsauswirkungen bedingte Unmöglichkeit der Inanspruchnahme dieses Trägers iS des FRG § 1 Buchst b, wenn der Rentenbewerber erst geraume Zeit nach Kriegsende freiwillig in den Zuständigkeitsbereich des auswärtigen Trägers übersiedelt ist.