Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.06.1982, Az.: 4 AZR 247/80
Pflichtstunden; Lehrer; Gymnasium; Hessen; Angestelltenverhältnis; Sprungrevision
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.06.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 247/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10052
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Wiesbaden 06.02.1980 - 7 Ca 5463/79
Rechtsgrundlagen
- BAT
- § 76 ArbGG
Fundstellen
- BAGE 39, 124 - 132
- JR 1983, 396
- NVwZ 1983, 181-183 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen für Lehrer an Gymnasien des Landes Hessen mit (24 Stunden) oder ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien (27 Stunden) sind wirksam und gelten auch für Lehrer im Angestelltenverhältnis.
2. Die nachträgliche Zulassung der Sprungrevision kann durch Beschluß des Vorsitzenden des Arbeitsgerichts ohne mündliche Verhandlung erfolgen.