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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 05.08.2020, Az.: 2 BvC 60/19

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.08.2020
Aktenzeichen
2 BvC 60/19
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 42231
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200805.2bvc006019

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 ZPO).

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

[Gründe]

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 17. Juni 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.