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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.06.1983, Az.: 7 AZR 295/81

Befristeter Arbeitsvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.06.1983
Aktenzeichen
7 AZR 295/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10137
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 31.07.1980 - 19 Ca 43/80
LAG Berlin 21.04.1981 - 3 Sa 79/80

Fundstellen

  • BAGE 44, 70 - 75
  • DB 1984, 2710
  • MDR 1984, 699-700 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 der Sonderregelung 2 y zum BAT verbietet nur, einen Zeitvertrag von vornherein für die Dauer von mehr als fünf Jahren abzuschließen; mehrere aneinandergereihte Arbeitsverträge können dagegen die Dauer von fünf Jahren überschreiten.