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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.08.1995, Az.: 5 BJ 50/95

Rechtsbehelfsbelehrung; Jahresfrist; Ausschlußfrist; Begründung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.08.1995
Aktenzeichen
5 BJ 50/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11815
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP H. 19 / 1996, § 9 ArbGG 1979 Nr. 13
  • DÖV 1996, 747-748 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1996, 414-415 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die bei unterbliebener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung eröffnete Jahresfrist zur Einlegung des Rechtsbehelfs ist eine Ausschlußfrist, innerhalb derer der Rechtsbehelf sowohl eingelegt als auch begründet werden muß.