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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.05.1982, Az.: 3 StR 110/81

Strafzumessung; Straffreie Lebensführung; Milderungsgrund; Selbstverständlichkeit; Verdienst; Straffreiheit; Normal

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.05.1982
Aktenzeichen
3 StR 110/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11350
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1982, 376

Amtlicher Leitsatz

Die straffreie Lebensführung eines Täters darf nicht mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt bleiben, Straffreiheit sei kein Verdienst, sondern eine Selbstverständlichkeit.