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§ 34 KFAG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Amtliche Abkürzung
KFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
6022-1

Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften. Soweit Interessen der Landesfinanzen berührt werden, ist das Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen herzustellen.