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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.09.1985, Az.: 6 AZR 460/83

Referenzprinzip; Tarifvertrag; Lohnausfallprinzip; Urlaubsgeld

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.09.1985
Aktenzeichen
6 AZR 460/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10098
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 01.07.1982 - 5/6 Ca 27/82
LAG Frankfurt 02.05.1983 - 11 Sa 1147/82

Fundstellen

  • BAGE 49, 370 - 378
  • DB 1986, 699
  • RdA 1986, 133

Amtlicher Leitsatz

1. Die dem Referenzprinzip folgende Berechnungsregelung in § 11 Abs. 1 BUrlG kann durch tarifvertragliche Bestimmungen ersetzt werden, denen das Lohnausfallprinzip zugrunde liegt.

2. Sind die Einkünfte des Arbeitnehmers im Verlauf des Jahres unterschiedlich hoch, muß das während des Urlaubs weiterzuzahlende Entgelt ggf. nach § 287 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers ermittelt werden.