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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.02.1993, Az.: 2 BvR 594/92

Vollzug; Maßnahmen; Planmaßnahmen; Überprüfung; Gerichtlich

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.02.1993
Aktenzeichen
2 BvR 594/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12781
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1993, 3188-3189 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1993, 301-302 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1994, 93

Redaktioneller Leitsatz

Die Strafvollstreckungsgerichte dürfen § 109 StVollzG nicht dahingehend auslegen, daß ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur zur Überprüfung einzelner Vollzugsmaßnahmen zulässig ist. Vielmehr können auch Rechtsfehler im Aufstellungsverfahren und die inhaltliche Gestaltung überprüft werden.