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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.07.1977, Az.: BVerwG 3 C 50/76

Enteignung; Schadensgebiet des BFG; Hauptkriegsverbrecher; Landwirtschaftliches Vermögen; Bodenreform; Anspruch auf Schadensfeststellung; Gewährung von Ausgleichsleistungen; Kriegshandlungen; Kriegssachschaden

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.07.1977
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 50/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 07.05.1976 - 6 K 542/74

Fundstellen

  • BVerwGE 54, 140
  • DÖV 1978, 256

Amtlicher Leitsatz

1. Die im Jahre 1945 durchgeführte Enteignung von im Schadensgebiet des BFG gelegenen, einer als Hauptkriegsverbrecher 1946 verurteilten Person gehörenden Vermögensgegenständen (hier: landwirtschaftliches Vermögen) durch obrigkeitliche Maßnahmen steht auch dann, wenn sie formell im Zusammenhang mit der Bodenreform vollzogen wurde, grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit den nach der Besetzung im Schadensgebiet des BFG entstandenen politischen Verhältnissen im Sinne des BFG § 3 Abs. 1 Nr. 1.

2. Ein Anspruch auf Schadensfeststellung und Gewährung von Ausgleichsleistungen besteht nicht wegen eines unmittelbar durch Kriegshandlungen eingetretenen Vermögensschadens (Kriegssachschadens), der einem im Nürnberger Prozeß als Hauptkriegsverbrecher Abgeurteilten entstanden ist.