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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.10.1985, Az.: III ZR 21/85

Baugenehmigung; Versagung; Amtshaftungsansprüche; Entschädigungsansprüche; Enteignungsgleicher Eingriff

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.10.1985
Aktenzeichen
III ZR 21/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13471
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1986, 95 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die einem Dritten versagte Baugenehmigung vermag weder Amtshaftungsansprüche noch Entschädigungsansprüche wegen "enteignungsgleichen" Eingriffs auszulösen.