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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.03.1981, Az.: 4 AZR 1022/78

Tarifauslegung; Handwerklicher Charakter; Industrieller Charakter; Überwiegende Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.03.1981
Aktenzeichen
4 AZR 1022/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10085
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 29.09.1978 - 3 Sa 910/76

Fundstellen

  • BAGE 35, 133 - 141
  • GewA 1982, 335

Amtlicher Leitsatz

Wenn es um eine Tarifauslegung geht, ist bei der Frage, ob ein Betrieb handwerklichen oder industriellen Charakter trägt, nicht in erster Linie nach gewerblichen handelsrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Kriterien zu entscheiden, sondern vorrangig danach, ob die überwiegende Tätigkeit im Betrieb handwerklich oder nichthandwerklich ist.