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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.11.1965, Az.: 2 AZR 92/65

Revisionsgericht; Selbständige Prüfung; Ortsverwaltung einer Gewerkschaft; Tarifvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.11.1965
Aktenzeichen
2 AZR 92/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 27.11.1964 - 4 Sa 344/64

Fundstellen

  • BB 1966, 122
  • DB 1966, 116 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Revisionsgericht hat selbständig zu prüfen, ob ein zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und den Vertretern der Ortsverwaltung einer Gewerkschaft abgeschlossener Vertrag ein Tarifvertrag ist.

2. Ob dies der Fall ist, hängt von der Form, dem Inhalt, der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vereinbarung ab.