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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.03.1985, Az.: III ZR 90/83

Unlauteres Mittel; Gläubigerbefriedigung; Anspruchsvereitelung; Vereitelung von Ansprüchen; Sittenwidrige Gläubigerschädigung; Verwertung von Sicherungsgut

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.03.1985
Aktenzeichen
III ZR 90/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12984
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • WM 1985, 866
  • ZIP 1985, 921-929

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Hat die durch unlautere Mittel erzielte Befriedigung der Forderungen eines Gläubigers die Vereitelung von Ansprüchen anderer Gläubiger zur Folge, stellt dies eine sittenwidrige Gläubigerschädigung dar (hier: Verwertung von Sicherungsgut).