§ 4 UStDV - Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
Bibliographie
- Titel
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Amtliche Abkürzung
- UStDV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-10-14-1
Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen:
- 1.als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten;
- 2.als ausländische Beförderungsstrecken die inländischen Anschlussstrecken, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Ausland betrieben werden.