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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.08.1986, Az.: BVerwG 2 C 26/84

Dienstliche Beurteilung; Rechtsschutzinteresse; Personalentscheidungen des Dienstherrn; Unzulässigkeit einer Beförderung; Altersgrenze

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.08.1986
Aktenzeichen
BVerwG 2 C 26/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12767
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 10.02.1981 - 10 K 3677/79
OVG Münster 27.03.1984 - 1 A 1481/81

Fundstelle

  • ZBR 1987, 44

Amtlicher Leitsatz

Die dienstliche Beurteilung erledigt sich bei Wegfall ihrer Zweckbestimmung, als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen des Dienstherrn zu dienen (hier: bei Unzulässigkeit einer Beförderung innerhalb von zwei Jahren vor Vollendung des für die Altersgrenze maßgebenden Lebensjahres).