Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.09.1979, Az.: V ZB 13/79
Auftrag für Berufung; Fristende; Kontrolle
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.09.1979
- Aktenzeichen
- V ZB 13/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 11188
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1980, 217 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Steht dem durch Brief mit der Einlegung der Berufung beauftragten Anwalt dafür - dem erstinstanzlichen Anwalt erkennbar - nur ein Arbeitstag zur Verfügung, so gereicht es diesem zum Verschulden, wenn er sich nicht an diesem Tag vergewissert, daß der beauftragte Anwalt antragsgemäß verfahren wird.