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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.09.1979, Az.: V ZB 13/79

Auftrag für Berufung; Fristende; Kontrolle

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.09.1979
Aktenzeichen
V ZB 13/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11188
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1980, 217 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Steht dem durch Brief mit der Einlegung der Berufung beauftragten Anwalt dafür - dem erstinstanzlichen Anwalt erkennbar - nur ein Arbeitstag zur Verfügung, so gereicht es diesem zum Verschulden, wenn er sich nicht an diesem Tag vergewissert, daß der beauftragte Anwalt antragsgemäß verfahren wird.