Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.02.1957, Az.: 2 AZR 410/54
Kündigung; Sachlich gerechtfertigtes Verlangen; Übrige Belegschaftsangehörige; Zurücknahme; Erneute Kündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.02.1957
- Aktenzeichen
- 2 AZR 410/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10141
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 02.07.1954 - (5) 4 Sa 128/53
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 22 zu § 1 KSchG
- DB 1957, 311-312 (Volltext mit amtl. LS)
- SAE 1957, 84
Amtlicher Leitsatz
Ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auf Grund eines sachlich gerechtfertigten Verlangens der übrigen Belegschaftsangehörigen ausgesprochen hat, "zurückgenommen worden", so ist in aller Regel nicht darauf verzichtet, erneut eine Kündigung auszusprechen, wenn die Belegschaft mit den gleichen Gründen wie früher eine abermalige Kündigung des Arbeitnehmers verlangt.