Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 14.06.1988, Az.: 7 BAr 58/88

Ausländer; Fehlende Deutschkenntnisse; Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist; Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; Bezeichung des behaupteten Verfahrensmangels; Begründung des Rechtsmittels

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.06.1988
Aktenzeichen
7 BAr 58/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11400
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Gießen 20.03.1987 - S 5 Ar 77/84
LSG Darmstadt 27.01.1988 - L 6 Ar 622/87

Fundstellen

  • DVBl 1989, 468 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1989, 680 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Ausländer ist im allgemeinen nicht schon mangels ausreichender Deutschkenntnisse ohne Verschulden verhindert, die einmonatige Berufungsfrist einzuhalten.

2. Zur Bezeichnung des behaupteten Verfahrensmangels i. S. § 160a II 3 SGG, wenn die Versäumung der Berufungsfrist mit fehlenden Sprachkenntnissen begründet wird.