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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.12.1991, Az.: 2 BvR 1542/90

Unschuldsvermutung; Kostenentscheidung; Tatverdacht; Schuld; Verschulden; Strafverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.12.1991
Aktenzeichen
2 BvR 1542/90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 12320
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1992, 1612-1613 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1993, 138

Redaktioneller Leitsatz

1. Wenn ein Strafverfahren ohne Schuldspruch endet, kann das Gericht den bestehenden Tatverdacht für die Entscheidung über die Kosten heranziehen. Jedoch muß hierbei der Grundsatz der Unschuldsvermutung berücksichtigt werden.

2. In der Begründung darf daher nicht von Verschulden oder Schuld gesprochen werden.