Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.12.1991, Az.: 2 BvR 1542/90
Unschuldsvermutung; Kostenentscheidung; Tatverdacht; Schuld; Verschulden; Strafverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 16.12.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1542/90
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1991, 12320
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1992, 1612-1613 (Volltext mit red. LS)
- StV 1993, 138
Redaktioneller Leitsatz
1. Wenn ein Strafverfahren ohne Schuldspruch endet, kann das Gericht den bestehenden Tatverdacht für die Entscheidung über die Kosten heranziehen. Jedoch muß hierbei der Grundsatz der Unschuldsvermutung berücksichtigt werden.
2. In der Begründung darf daher nicht von Verschulden oder Schuld gesprochen werden.