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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.10.1970, Az.: 4 StR 322/70

Strafrechtliches Erkenntnis; Bußgeld; Bußgeldentscheidung; Ordnungswidrigkeit; Würdigung und Ahndung als Straftat

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.10.1970
Aktenzeichen
4 StR 322/70
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10872
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 23, 342 - 348
  • MDR 1971, 62-63 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 2255-2256 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 40, 42

Redaktioneller Leitsatz

Ein strafrechtliches Erkenntnis kommt der Bußgeldentscheidung nach § 29 Abs. 2 OWiG gleich, wenn eine Ordnungswidrigkeit irrtümlich als Straftat gewürdigt und mit einer Strafe geahndet wurde.