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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.06.1977, Az.: VI ZR 195/76

Urteilszustellungtermin; Berufungskläger; Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung; Urteilszustellung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.06.1977
Aktenzeichen
VI ZR 195/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11585
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Hat der Berufungskläger einen Termin der Urteilszustellung nachgewiesen, der die Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung ergibt, so ist es Sache des Berufungsbeklagten, eine etwaige frühere Zustellung darzulegen und zu beweisen.