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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.12.1983, Az.: 3 StR 330/83

Gegenstand des Strafverfahrens; Bestimmtheit; Anforderungen; Erschießungen in Vernichtungslagern; Mitwirkung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.12.1983
Aktenzeichen
3 StR 330/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1984, 229

Redaktioneller Leitsatz

1. Zur Frage der hinreichend bestimmten Bezeichnung des Verhaltens, das den Gegenstand des Strafverfahrens bilden soll.

2. Dabei sind umso höhere Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen, je mehr mit weiteren gleichartigen Taten des Angeklagten zu rechnen ist.

3. Zur Frage, wie diese Kriterien bei der Mitwirkung an einer sich über eine gewisse Zeit hinziehenden Massentötung (Erschießungen in Einsatzkommandos oder in Vernichtungslagern während der NS-Zeit) zu handhaben sind.