Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.12.1983, Az.: 3 StR 330/83
Gegenstand des Strafverfahrens; Bestimmtheit; Anforderungen; Erschießungen in Vernichtungslagern; Mitwirkung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.12.1983
- Aktenzeichen
- 3 StR 330/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11193
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1984, 229
Redaktioneller Leitsatz
1. Zur Frage der hinreichend bestimmten Bezeichnung des Verhaltens, das den Gegenstand des Strafverfahrens bilden soll.
2. Dabei sind umso höhere Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen, je mehr mit weiteren gleichartigen Taten des Angeklagten zu rechnen ist.
3. Zur Frage, wie diese Kriterien bei der Mitwirkung an einer sich über eine gewisse Zeit hinziehenden Massentötung (Erschießungen in Einsatzkommandos oder in Vernichtungslagern während der NS-Zeit) zu handhaben sind.