Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.09.1961, Az.: 1 AZR 241/60
Arbeitsvertragsanfechtung; Schwangerschaft
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.09.1961
- Aktenzeichen
- 1 AZR 241/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10163
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 09.03.1960 - 6 Sa 719/59
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 11, 270 - 276
- DB 1961, 1522-1523 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1962, 224-225 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1962, 81 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1962, 74-75 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. An der Rechtsprechung, daß ein Arbeitsvertrag nach §§ 119, 123 BGB angefochten werden kann, wird festgehalten. Dies gilt auch für den Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin.
2. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Stellenbewerberin bei den Einstellungsverhandlungen in angemessener Form nach dem Bestehen einer Schwangerschaft zu fragen. Die Bewerberin ist zur wahrheitsgemäßen Antwort verpflichtet.
3. Die von der Bewerberin in Kenntnis der Schwangerschaft erklärte wahrheitswidrige Antwort rechtfertigt die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wegen arglistiger Täuschung. Der Kenntnis der Schwangerschaft steht die Kenntnis der Bewerberin von solchen Umständen gleich, die den sicheren Schluß auf das Bestehen einer Schwangerschaft zulassen. Eine auf ungewisse Anhaltspunkte gestützte Vermutung genügt nicht.