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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.01.1978, Az.: BVerwG 5 C 30/75

Erste Ausbildung; Auszubildender; Überschreiten der Förderungshöchstdauer; Diplom-Vorprüfung; Weitere Ausbildung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.01.1978
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 30/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11245
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stuttgart 19.07.1974 - VRS V 82/74
VGH Mannheim 12.03.1975 - VI 1502/74

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 194 - 200
  • DÖV 1978, 660

Amtlicher Leitsatz

1. Eine erste Ausbildung im Sinne des BAföG § 7 Abs. 1 kann auch eine Ausbildung sein, die vor Inkrafttreten des BAföG beendet worden ist.

2. Ist der Auszubildende nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer mit einer ersten Ausbildung wegen Nichtbestehens der Diplom-Vorprüfung gescheitert, so kann ein Zweitstudium nicht als "weitere Ausbildung" nach BAföG § 7 Abs, 2 oder als "andere Ausbildung" nach BAföG § 7 Abs. 3 gefördert werden (Bestätigung des Urteils vom 14.07.1977 - V C 63.76 - s. vorst. Nr. 2 - und Fortentwicklung dieser Rechtsprechung).