Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.01.1978, Az.: BVerwG 5 C 30/75
Erste Ausbildung; Auszubildender; Überschreiten der Förderungshöchstdauer; Diplom-Vorprüfung; Weitere Ausbildung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 26.01.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 30/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11245
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stuttgart 19.07.1974 - VRS V 82/74
- VGH Mannheim 12.03.1975 - VI 1502/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 55, 194 - 200
- DÖV 1978, 660
Amtlicher Leitsatz
1. Eine erste Ausbildung im Sinne des BAföG § 7 Abs. 1 kann auch eine Ausbildung sein, die vor Inkrafttreten des BAföG beendet worden ist.
2. Ist der Auszubildende nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer mit einer ersten Ausbildung wegen Nichtbestehens der Diplom-Vorprüfung gescheitert, so kann ein Zweitstudium nicht als "weitere Ausbildung" nach BAföG § 7 Abs, 2 oder als "andere Ausbildung" nach BAföG § 7 Abs. 3 gefördert werden (Bestätigung des Urteils vom 14.07.1977 - V C 63.76 - s. vorst. Nr. 2 - und Fortentwicklung dieser Rechtsprechung).