Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.10.1959, Az.: 3 AZR 279/56
Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer; Druck familiärer Verhältnisse; Verlegen des Wohnsitzes; Ostzonale Randzone Berlin; West-Berliner Postbetrieb; Betriebsgefahr; Fristgemäße Kündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.10.1959
- Aktenzeichen
- 3 AZR 279/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10110
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 09.05.1956 - 7 Sa 64/56
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 71 zu § 1 KSchG
- Entscheidungskalender 1960 6, 155
Amtlicher Leitsatz
Es besteht kein allgemeiner Erfahrungssatz, wonach ein politisch zuverlässiger Arbeitnehmer, der unter dem Druck familiärer Verhältnisse seinen Wohnsitz von West-Berlin an die ostzonale Randzone Berlin verlegt, für den West-Berliner Postbetrieb eine solche Betriebsgefahr begründet, daß eine fristgemäße Kündigung in jedem Falle gerechtfertigt erscheint. Es kommt vielmehr auch hier auf die Lage des Einzelfalles an.