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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.03.1980, Az.: 12 RK 26/79

Lehrbeauftragter; Fachhochschule; Freier Mitarbeiter; Abhaltung von Vorlesungen; Versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.03.1980
Aktenzeichen
12 RK 26/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10886
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 21.09.1977 - S 74 Kr 235/77
LSG Berlin 31.05.1978 - L 9 Kr 183/77

Fundstelle

  • SozR 2200 § 165 Nr 45

Amtlicher Leitsatz

Ein Lehrbeauftragter einer Fachhochschule, der in den Jahren 1976/77 für jeweils ein Semester als "freier Mitarbeiter" mit der Abhaltung von Vorlesungen und Übungen beauftragt war, eine Vergütung aber nur für die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden erhielt, stand während dieser Zeit nicht in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis (vgl § 40 Abs 2 S 2 des Berliner Hochschullehrergesetzes idF vom 06.05.1971).