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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.06.1994, Az.: 1 BvR 2048/93

Lebensplanung des Eigentümers; Ersatz durch eigene Vorstellungen; Angemessenes Wohnen; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Alternativwohnung; Befriedigung des Wohnbedarfs; Unbeschränkte Überprüfung; Überhöhung des Wohnbedarfs; Einwände des Vermieters

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.06.1994
Aktenzeichen
1 BvR 2048/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13194
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfG HdM Nr. 84
  • JurBüro 1995, 53 (Kurzinformation)
  • NJW 1994, 2605-2606 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1994, 1731-1733 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1994, 450-452 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Fachgerichte dürfen nicht die Lebensplanung des Eigentümers durch ihre eigenen Vorstellungen von angemessenem Wohnen ersetzen, wenn sie prüfen, ob der Vermieter, der wegen Eigenbedarf kündigt, in seiner Alternativwohnung seinen Wohnbedarf befriedigen kann.

2. Eine unbeschränkte Überprüfung der weiten Überhöhung des Wohnbedarfs durch die Fachgerichte darf nicht stattfinden.

3. Einwänden des Vermieters gegen eine Alternativwohnung ist durch die Fachgerichte nachzugehen.