Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1968, Az.: III ZR 110/66
Befahren der Bankette; Überholen; Ausweichen; Anhalten; Warnhinweis
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.12.1968
- Aktenzeichen
- III ZR 110/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10996
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1969, 280
Redaktioneller Leitsatz
1. Beim Überholen, Ausweichen oder Anhalten ist das vorsichtige und langsame Befahren der Bankette zulässig. Auf die Befestigung ist dabei Rücksicht zu nehmen.
2. Vor dem Befahren einer unbefestigter Bankette muß nur dann gewart werden, wenn die Gefahr nicht jedem einsichtigen Kraftfahrer auch ohne besondere Warnung erkennbar ist (siehe auch BGH vom 8. 7. 1957, VerkBl 1957, 606; BGH vom 31. 3. 1960, VersR 1960, 447; BGH vom 2. 3. 1961, VRS 20, 402, VersR 1961, 536; BGH vom 2. 6. 1961, VRS 21, 179).