Bundessozialgericht
Urt. v. 19.01.1978, Az.: 4 RJ 81/77
Facharbeiter; Vorarbeiter; Spitzengruppe der Lohnskala; Verweisbarkeit; Gruppe der Facharbeiter; Tarifliche Einstufung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 19.01.1978
- Aktenzeichen
- 4 RJ 81/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10715
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 45, 276 - 279
- SozR 2200 § 1246 Nr 27
Amtlicher Leitsatz
Facharbeiter (Angehörige anerkannter Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren), die als Vorarbeiter Vorgesetzte anderer Facharbeiter sind und in der Spitzengruppe der Lohnskala der Arbeiter stehen, können in der Regel nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die nach ihrer tariflichen Einstufung in die Gruppe der Facharbeiter fallen; das gleiche gilt für besonders hoch qualifizierte Facharbeiter (vgl BSG 30.03.1977 5 RJ 98/76 = BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr 16).