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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.02.1976, Az.: 3 AZR 212/75

Betriebliches Ruhegeld; Versorgungsordnung; Anrechnung des Sozialversicherungsrententeils; Erfüllung der Wartezeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.02.1976
Aktenzeichen
3 AZR 212/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 19.02.1975 - 4 Sa 101/72

Fundstellen

  • DB 1976, 1237 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1977, 95

Amtlicher Leitsatz

Soll nach einer Versorgungsordnung auf das betriebliche Ruhegeld der Teil der Sozialversicherungsrente angerechnet werden, der auf Pflichtbeiträgen beruht, dann gilt das auch, wenn erst mit freiwilligen Beiträgen die Wartezeit für die Rente erfüllt wurde.