Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.03.1973, Az.: 2 BvR 684/72
Informationsfreiheit; Allgemeines Gesetz; Ermittlungsergebnisse; Würdigung der Persönlichkeit; Untersuchungsgefangener; Unschuldsvermutung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.03.1973
- Aktenzeichen
- 2 BvR 684/72
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1973, 11029
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Braunschweig 08.09.1972 - Ws 116/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 35, 307 - 311
- MDR 1974, 204-205 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG kann durch § 119 Abs. 3 StPO als "allgemeines Gesetz" eingeschränkt werden.
2. Aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses kann die Würdigung der Persönlichkeit eines Untersuchungsgefangenen ohne Verstoß gegen die Unschuldvermutung im Rahmen der Beurteilung, ob und welche Maßnahmen nach § 119 Abs. 3 StPO geboten sind, erfolgen.