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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.03.1979, Az.: 4 AZR 435/77

Küchenbuchhalter; Überwiegende Arbeitszeit; Beschaffung von Lebensmitteln; Freihändige Vergabe; Aufstellung des Verpflegungsplanes; Verantwortliche Beteiligung; Abnahme der Verpflegungsmittel; Arbeitsvorgänge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.03.1979
Aktenzeichen
4 AZR 435/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 12.10.1976 - 5 Sa 637/74

Fundstellen

  • AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • PersV 1980, 252

Amtlicher Leitsatz

1. Grundsätzlich sind nach der BAT Anl. 1a VergGr Vc nur Küchenbuchhalter zu vergüten, die die drei in den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Aufgaben ausführen, wobei diese Aufgaben zusammengenommen die überwiegende Arbeitszeit des Angestellten in Anspruch nehmen müssen.

2. Diese Aufgaben (Beschaffung von Lebensmitteln im Wege freihändiger Vergabe, verantwortliche Beteiligung an der Aufstellung des Verpflegungsplanes und Abnahme der Verpflegungsmittel nach Qualität) können zugleich "Arbeitsvorgänge" im Sinne von BAT § 22 nF sein.