Bundessozialgericht
Urt. v. 29.11.1989, Az.: 7 BAr 130/88
Nichtzulassungsbeschwerde; Abweichung; Verkündung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 29.11.1989
- Aktenzeichen
- 7 BAr 130/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11485
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Augsburg 20.05.1987 - S 15 Al 562/86
- LSG München 18.08.1988 - L 9 Al 171/87
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1500 § 160a Nr 67
Amtlicher Leitsatz
1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Abweichung, wenn das Urteil, von dem das Landessozialgericht (angeblich) abgewichen ist, zwar verkündet, vor Ablauf der Begründungsfrist aber nicht abgesetzt worden ist.
2. Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn das Landessozialgericht eine Vorschrift, die in dem angezogenen Urteil des Bundessozialgerichts angewendet worden ist, nicht erwähnt und nicht angewendet hat.