Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1962, Az.: 1 AZR 128/59
Hausarbeitstagsberechtigte Frau
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.12.1962
- Aktenzeichen
- 1 AZR 128/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10030
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 12.02.1959 - 2 Sa 453/58
Rechtsgrundlage
- § 1 HATG NRW
Fundstellen
- BB 1963, 476
- DB 1963, 591-592 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die hausarbeitstagsberechtigte Frau verliert ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht rechtzeitig geltend macht.
2. An den Begriff des Geltendmachens sind keine hohen Anforderungen zu stellen. U. U. genügt eine Geltendmachung durch den Betriebsrat, auch wenn dieser nicht ausdrücklich bevollmächtigt ist.
3. Eines Geltendmachens bedarf es nicht im Fall einer ausdrücklichen Weigerung des Arbeitgebers.