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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1962, Az.: 1 AZR 128/59

Hausarbeitstagsberechtigte Frau

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.12.1962
Aktenzeichen
1 AZR 128/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10030
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 12.02.1959 - 2 Sa 453/58

Fundstellen

  • BB 1963, 476
  • DB 1963, 591-592 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die hausarbeitstagsberechtigte Frau verliert ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht rechtzeitig geltend macht.

2. An den Begriff des Geltendmachens sind keine hohen Anforderungen zu stellen. U. U. genügt eine Geltendmachung durch den Betriebsrat, auch wenn dieser nicht ausdrücklich bevollmächtigt ist.

3. Eines Geltendmachens bedarf es nicht im Fall einer ausdrücklichen Weigerung des Arbeitgebers.