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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.10.1968, Az.: III ZR 155/66

Festzustellende Rechtsverhältnisse; Betagte Rechtsgeschäfte; Bedingte Rechtsgeschäfte; Feststellungsklage; Vertragsbeziehungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.10.1968
Aktenzeichen
III ZR 155/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10998
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1969, 304 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1969, 206 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1969, 136-137 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Festzustellende Rechtsverhältnisse im Sinne des § 256 ZPO können auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte sein.

2. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei einem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und einem Dritten,

zu dem auch der Kläger in Vertragsbeziehungen steht.