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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.02.1973, Az.: 2 BvL 27/69

Heimarbeitsausschüsse; Bindende Festsetzung; Rechtsregel

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.02.1973
Aktenzeichen
2 BvL 27/69
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 34, 307 - 320
  • NJW 1973, 1320-1322 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die von den Heimarbeitsausschüssen getroffenen bindenden Festsetzungen für Entgelte und sonstige Vertragsbindungen sind als Rechtsregeln der gleichen Art wie die normativen Bestimmungen eines Tarifvertrages anzusehen. Sie gewinnen diese ihre Qualität als Rechtsregeln aus der staatlichen Anerkennung, die im Art. 9 Abs. 3 GG wurzelt.