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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.01.1978, Az.: BVerwG 4 C 2/75

Erschließungsbeitragspflicht; Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen; Beitragsbescheid; Nachträgliche Satzungsänderung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.01.1978
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 2/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11177
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Augsburg 03.06.1971 - 111 2 70
VGH München 07.11.1974 - 164 VI 71

Fundstellen

  • DÖV 1978, 568
  • VerwRspr 30, 200 - 202

Amtlicher Leitsatz

1. Die Erschließungsbeitragspflicht entsteht für ein Grundstück grundsätzlich nur einmal.

2. Ein mangels gültiger Beitragssatzung rechtswidriger Beitragsbescheid wird nicht geheilt, wenn eine später in Kraft gesetzte gültige Beitragssatzung die Beitragspflicht für das Grundstück entstehen läßt, und zwar auch dann nicht, wenn eine nachträgliche Satzungsänderung dieser gültigen Satzung Rückwirkung verleiht.