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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.03.1976, Az.: BVerwG 7 C 67/72

Verwaltungsaufgaben; Bundeseigene Verwaltung; Ausführung von Bundesgesetzen; Verwaltungsunterbau; Frachtenausgleich; Binnenschiffahrt

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
19.03.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 67/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1977, 109
  • VerwRspr 28, 214

Amtlicher Leitsatz

1. Die Ermächtigung des § 32 BSchVG erfüllt die Voraussetzungen des Art.80 Abs. 1 Satz 2 GG.

2. Bei der Ausführung von Bundesgesetzen in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau nach Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG dürfen, sofern eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung vorhanden ist, Verwaltungsaufgaben auch einem beliehenen Unternehmer übertragen werden (entschieden für den Frachtenausgleich im Bereich der Binnenschiffahrt).