Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.03.1964, Az.: VI ZR 12/63

Abgabe eines Warnzeichen; Überholvorgang; Fühlungnahme zum Überholenden; Merkmale der Unsicherheit; Unsicher fahrende Radfahrerin

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.03.1964
Aktenzeichen
VI ZR 12/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10295
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1964, 777-778 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Als notwendig kann sich die Abgabe eines Warnzeichen in solchen Fällen erweisen, wenn vor einem Überholvorgang eine Fühlungnahme mit dem zu Überholenden erforderlich ist. Das ist der Fall, in denen der zu Überholende Merkmale der Unsicherheit zeigt und daher besonders gefährdet erscheint (hier: Überholung einer durch Mitführen einer gefüllten Einkaufstasche behinderten und unsicher fahrenden Radfahrerin).